Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag - Freitag: 8:00-12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonzeit und sofortige Beglaubigungen:
Montag - Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Beurkundungs- und Beratungszeit:
Nach vorheriger Terminvereinbarung meist ohne Wartezeit, aber nur unter Beachtung des § 17 Abs. 2 a BeurkG
Vorbereitungsdauer für Beurkundungen:
Von 15 Minuten bis zu 3 Tagen