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Notar Tilmann Keith / Chemnitz
1. Was
ist ein Notar?
*Der Notar wird als Vertragsspezialist in den Fällen zur Errichtung von
Urkunden tätig, in denen der Gesetzgeber, z.B. zur Sicherstellung der
Beratung, für schwierige und folgenreiche Geschäfte die notarielle
Beurkundung vorschreibt oder wenn die Beteiligten den fachkundigen Rat und den
Schutz vor Fehlern bei einer Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse
wünschen. Seine Urkunden haben dauerhafte Beweiskraft und werden beim Notar selbst und
später im Staatsarchiv verwahrt.
* Der Notar ist staatlich berufener Träger eines öffentlichen Amtes
und unparteiischer Berater aller Beteiligten, nicht Vertreter einer Partei. Er darf in
Rechtsangelegenheiten beraten und betreuen.
* Der Notar in den neuen Bundesländern übt ausschließlich den
Beruf des Notars aus und hat daneben keine andere gewerbliche oder
freiberufliche Tätigkeit. Der Notar unterhält eine öffentliche Geschäftsstelle
und ist für jedermann zu sprechen.
* Die notarielle Beurkundung ist insbesondere im Handelsrecht, bei
Gesellschaftsverträgen, Grundstücksgeschäften und Ehe- und
Erbverträgen vorgeschrieben. Verträge, die diese Form nicht beachten,
sind unwirksam. Bei schuldhaften Fehlern haftet der Notar den Beteiligten
persönlich auf Ersatz des entstandenen Schadens.
* Da der Notar auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig ist, erhebt
er wie ein Gericht für seine
Tätigkeit gesetzlich festgelegte Gebühren, von denen er einen Anteil
behält. Er ist auch zur Beurkundung von Tatsachen bei Verlosungen oder zur Sicherstellung
der Zeit einer Dokumentenvorlage berufen, er kann Beglaubigungen von Unterschriften und
Urkundsabschriften vornehmen, eidesstattliche Versicherungen abnehmen und Grundstücke versteigern,
wenn der Eigner dies freiwillig tun lassen will.
* Die Aufsicht über die Notare übt der Präsident des
Landgerichts aus. In Leipzig und der näheren Umgebung gibt es mehr als 20 Notare.
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