Notar Tilmann Keith / Chemnitz

1. Was ist ein Notar?

*Der Notar wird als Vertragsspezialist in den Fällen zur Errichtung von Urkunden tätig, in denen der Gesetzgeber, z.B. zur Sicherstellung der Beratung, für schwierige und folgenreiche Geschäfte die notarielle Beurkundung vorschreibt oder wenn die Beteiligten den fachkundigen Rat und den Schutz vor Fehlern bei einer Gestaltung ihrer Rechtsverhältnisse wünschen. Seine Urkunden haben dauerhafte Beweiskraft und werden beim Notar selbst und später im Staatsarchiv verwahrt.

* Der Notar ist staatlich berufener Träger eines öffentlichen Amtes und unparteiischer Berater aller Beteiligten, nicht Vertreter einer Partei. Er darf in Rechtsangelegenheiten beraten und betreuen.

* Der Notar in den neuen Bundesländern übt ausschließlich den Beruf des Notars aus und hat daneben keine andere gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit. Der Notar unterhält eine öffentliche Geschäftsstelle und ist für jedermann zu sprechen.

* Die notarielle Beurkundung ist insbesondere im Handelsrecht, bei Gesellschaftsverträgen, Grundstücksgeschäften und Ehe- und Erbverträgen vorgeschrieben. Verträge, die diese Form nicht beachten, sind unwirksam. Bei schuldhaften Fehlern haftet der Notar den Beteiligten persönlich auf Ersatz des entstandenen Schadens.

* Da der Notar auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig ist, erhebt er wie ein Gericht für seine Tätigkeit gesetzlich festgelegte Gebühren, von denen er einen Anteil behält. Er ist auch zur Beurkundung von Tatsachen bei Verlosungen oder zur Sicherstellung der Zeit einer Dokumentenvorlage berufen, er kann Beglaubigungen von Unterschriften und Urkundsabschriften vornehmen, eidesstattliche Versicherungen abnehmen und Grundstücke versteigern, wenn der Eigner dies freiwillig tun lassen will.

* Die Aufsicht über die Notare übt der Präsident des Landgerichts aus. In Leipzig und der näheren Umgebung gibt es mehr als 20 Notare.